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Informationen zur Ambulanten Pflege

Die Ambulante Pflege

Die Ambulante Pflege wird auch „häusliche Pflege“ genannt. Hierbei handelt es sich um die medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung einer pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause. Diese Pflege kann durch einen pflegenden Angehörigen oder durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Dabei kann die Pflege auch von pflegenden Angehörigen und einem Pflegedienst zusammen durchgeführt werden, sodass die pflegenden Angehörigen ein Stück weit entlastet werden. Dies hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.

Leistungen eines Ambulanten Pflegedienstes

  • Medizinische Behandlungspflege (Medikamentengabe, Verbandswechsel, usw.)
  • Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, usw.)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen, usw.)
  • Seniorenbetreuung (Beschäftigung, Begleitung zu Veranstaltungen, usw.)
  • Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen (Pflegekurse, Beratung, usw.)
  • Regelmäßige Beratungs- und Qualitätssicherungsbesuche (bei der alleinigen Pflege durch Angehörige)
  • Verhinderungspflege
  • Tages- und Nachtpflege

Kosten der Ambulanten Pflege

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für ambulante Pflegeleistungen – es muss jedoch mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten pflegebedürftige Personen sogenannte Pflegesachleistungen. Bei der Versorgung durch einen Angehörigen erhalten pflegebedürftige Personen Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistungen variiert je nach Pflegegrad:

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 0,00 € 0,00 €
Pflegegrad 2 316,00 € 689,00 €
Pflegegrad 3 545,00 € 1.298,00 €
Pflegegrad 4 728,00 € 1.612,00 €
Pflegegrad 5 901,00 € 1.995,00 €