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Vertragsabschluss mit einem Ambulanten Pflegedienst

Worauf Sie bei einem Vertragsabschluss mit einem Ambulanten Pflegedienst achten sollten

Sie haben einen passenden Pflegedienst gefunden und sich bereits in einem Erstgespräch über die möglichen Pflegeleistungen für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen informiert? Dann steht als nächstes die Vertragsunterschrift an. Doch bevor Sie dies tun, sollten Sich den Vertrag genau lesen – und zwar auch das Kleingedruckte. Lassen Sie sich dabei nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.

Ein Pflegevertrag ist ein sogenannter Dienstvertrag. Das bedeutet, dass der Leistungserbringer (Ambulanter Pflegedienst) dem Leistungsnehmer (Ihnen) die vereinbarten Leistungen schuldet – jedoch keinen Erfolg. Die Leistungen müssen natürlich pflegefachgerecht erbracht werden, jedoch ist der Ambulante Pflegedienst nicht dafür zuständig, dass der Pflegebedürftige – soweit möglich – wieder komplett gesund wird.

Sie sollten sich auf jeden Fall die folgenden Positionen im Vertrag näher anschauen:

Vertragspartner

Der Vertragspartner sollte ausschließlich der Pflegebedürftige sein. Sollte der Pflegebedürftige den Vertrag nicht unterschreiben können, kann dies der gesetzliche Betreuer tun. Pflegende Angehörige sind dabei nicht automatisch gesetzliche Betreuer. Sie dürfen den Vertrag also nur unterschreiben, wenn Sie dazu bevollmächtigt sind.

Kündigungsfristen

Der Pflegevertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn keine Kündigungsfrist angegeben ist, gilt die gesetzliche Frist von 14 Tagen. Generell können Sie den Pflegevertrag jedoch auch fristlos kündigen, wenn Sie das Vertrauen in den Dienst verloren haben. Es sollte auf jeden Fall festgelegt werden, dass der Vertrag während eines teil- oder vollstationären Aufenthalts ruht. Außerdem sollte der Vertrag durch einen endgültigen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung oder mit dem Tod des Pflegebedürftigen automatisch und sofort enden.

Haftung

Der Pflegedienst haftet für Schäden, die durch die Mitarbeiter entstehen. Dabei wird zwischen Personen- und Sachschäden unterschieden. „Personenschäden“ sind beispielsweise „Wundliegen durch falsche Lagerung“ und Sachschäden sind zum Beispiel beschädigtes Geschirr. Einen Vertragspassus wie „nur bei grober Fahrlässigkeit“ müssen Sie nicht akzeptieren, denn dieser schränkt die Haftung des Pflegedienstes stark ein.

Pflegedokumentation und Leistungsnachweise

Der Vertrag sollte festhalten, dass die erbrachten Leistungen schriftlich festgehalten werden und die Pflegedokumentation bei Ihnen vor Ort bleibt. Empfehlenswert ist es auch, festzulegen, dass die Leistungsnachweise direkt im Anschluss an den Einsatz des Pflegedienstes von Ihnen abgezeichnet und somit freigegeben werden müssen.

Monatliche Abrechnung

Die Leistungsnachweise sollten die Grundlage für die monatliche Abrechnung des Pflegedienstes sein.

Investitionskosten in der Ambulanten Pflege

Möglicherweise berechnet der Pflegedienst zusätzlich sogenannte Investitionskosten – beispielsweise für die Instandhaltung des Fuhrparks. Pflegedienste dürfen dafür Pauschalen ansetzen, die jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen müssen.