Die Verhinderungspflege
Wenn die häusliche Pflege eines pflegebedürftigen Menschen für einen absehbaren Zeitraum nicht gewährleistet werden kann, kann eine Verhinderungspflege diese Situation auffangen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die pflegenden Angehörigen krank sind, einen wichtigen Termin haben oder in den Urlaub fahren. Wer die Angehörigen ersetzt, spielt für die Verhinderungspflege keine Rolle – es kann der Nachbar, ein Freund, ein Verwandter oder ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt werden.
Der Antrag auf Verhinderungspflege muss nicht zwingend vor der Inanspruchnahme gestellt werden – denn in vielen Fällen muss unerwartet und kurzfristig ein Ersatz für die Pflege des Angehörigen gefunden werden. Es ist zudem auch nicht notwendig, die Verhinderungspflege vorher von der Pflegekasse genehmigt zu bekommen. Wichtig ist, dass alle Belege und Ausgaben in der Zeit der Verhinderungspflege gesammelt werden, damit diese dann bei der Pflegekasse eingereicht werden können.
Aufwendungen, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind beispielsweise:
- Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes
- Verdienstausfall der Ersatz-Pflegeperson
- Fahrtkosten der Ersatz-Pflegeperson
Den Antrag erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
Dauer und Kosten der Verhinderungspflege
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege für die Dauer von 6 Wochen pro Jahr – der maximale Betrag liegt allerdings bei 1.685,00 €.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 hat Anspruch auf Verhinderungspflege. Allerdings nur, wenn die pflegebedürftige Person mindestens seit 6 Monaten zu Hause von einer Pflegeperson gepflegt wird.