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Die Kosten einer vollstationären Pflege

Die Kosten einer vollstationären Pflege

Die Kosten für die stationäre Pflege in einem Pflege- oder Altersheim werden im Heimvertrag festgelegt und unterscheiden sich je nach Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Sie setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Die Pflegeversicherung übernimmt einen gesetzlich vorgeschriebenen Teil der monatlichen Kosten. Für die Verpflegung und die Unterbringung im Altersheim müssen die betroffenen Personen jedoch selber aufkommen. Je höher der Pflegegrad einer Person eingestuft wird, desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse. Der Eigenanteil bleibt in jedem Pflegegrad gleich. In Pflegeheimen gilt darüber hinaus seit dem 01. Januar 2017 der sogenannte „Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), der dafür sorgt, dass alle Bewohner und Bewohnerinnen innerhalb eines Pflegeheims den gleichen Eigenanteil zahlen müssen.

Der monatliche Eigenanteil

Die Kosten für das Zimmer und die Verpflegung in einem Altersheim muss von der betroffenen Person selber bezahlt werden. Diese Kosten sind für jeden Bewohner und jede Bewohnerin innerhalb des Pflegeheimes gleich. Darüber hinaus müssen auch die sogenannten Investitionskosten selber bezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise Umbaumaßnahmen oder Modernisierungsarbeiten des Pflegeheims. In einigen Pflegeheimen ist die sogenannte Ausbildungsumlage ebenfalls Teil des monatlichen Beitrages. Mit dieser Umlage werden die Kosten der Ausbildung von Altenpflegern und -pflegerinnen finanziert. Diese Kosten fallen jedoch nur in Pflegeheimen an, in denen selbst ausgebildet wird. Eine weitere Position des Eigenanteils sind die Zusatzleistungen. Möchten Bewohner/innen zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht von der Pflegeversicherung bezahlt werden, müssen diese ebenfalls selber getragen werden.

Der monatliche Anteil der Pflegekasse

Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 einen gesetzlich festgelegten Anteil der Pflegekosten.

Pflegegrad Anteil der Pflegeversicherung an den monatlichen Pflegekosten
2    770,00 EUR
3 1.262,00 EUR
4 1.775,00 EUR
5 2.005,00 EUR

Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Anteil von 125,00 EUR.

Die Kosten in der Vahrenwalder Seniorenresidenz

Die Kosten, die monatlich für unsere Bewohner und Bewohnerinnen anfallen, gliedern sich je nach Pflegegrad wie folgt.

Pflegegrad Selbstzahler-Anteil
1 2.150,39 EUR
2 1.634,09 EUR
3 1.633,98 EUR
4 1.634,17 EUR
5 1.634,14 EUR