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Pflegesätze

Vollstationäre Pflege

Nach Abzug der Zuschüsse der Pflegekasse ergeben sich – je nach zugrunde liegendem Pflegegrad – die folgenden monatlichen Pflegesätze für die vollstationäre Pflege in der Vahrenwalder Seniorenresidenz:

PflegegradSelbstzahler nach dem 01.01.2025
13.046,87 EUR
22.657,81 EUR
32.657,81 EUR
42.657,81 EUR
52.657,73 EUR

Wir haben die Pflegesätze auf Basis unseres Leistungsangebotes mit mehreren Pflegekassen und dem Sozialamt ausgehandelt. Dieses Leistungsangebot wird regelmäßig und ohne Vorankündigung durch die Heimaufsicht überprüft.

Kurzzeitpflege nach Fix/Flex Regelung

Die Leistungen nach §§3 und 4 für die fixen und flexiblen Kurzzeitpflegeplätze werden durch den folgenden einheitlichen pflegegradunabhängigen Pflegesatz kalendertäglich vergütet:

Anzahl der Tage                   
Einzug von zu Hause17
Einzug aus dem Krankenhaus14
  

Die verbleibenden Kosten, die Sie für eine Kurzzeitpflege selber tragen, ergeben sich aus folgender Tabelle:

Anzahl der TageSelbstzahler-Anteil
Einzug von zu Hause pro Tag 50,07 EUR17851,19 EUR
Einzug aus dem Krankenhaus pro Tag 50,07 EUR14700,98 EUR

Selbstverständlich kann die Kurzzeitpflege auch länger erfolgen, als von der Pflegekasse bezuschusst wird. In diesem Fall muss jedoch zusätzlich zum Selbstzahler-Anteil auch der Pflegekassen-Anteil übernommen werden.

Verhinderungspflege nach Fix/Flex Regelung

Die Leistungen nach §§3 und 4 für die fixen und flexiblen Verhinderungspflegeplätze werden durch den folgenden einheitlichen pflegegradunabhängigen Pflegesatz kalendertäglich vergütet.

 Anzahl der Tage
Einzug von zu Hause15
Einzug aus dem Krankenhaus13

Die noch selbst zu tragenden Kosten einer Kurzzeitpflege in der Seniorenresidenz Viktoria Luise ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Anzahl der TageSelbstzahler-Anteil
Einzug von zu Hause pro Tag 50,07 EUR15751,05 EUR
Einzug aus dem Krankenhaus pro Tag 50,07 EUR13650,91 EUR

Selbstverständlich kann die Verhinderungspflege auch länger erfolgen, als von der Pflegekasse bezuschusst wird. In diesem Fall muss jedoch zusätzlich zum Selbstzahler-Anteil auch der Pflegekassen-Anteil übernommen werden.