Alles rund um die Pflegegrade – Teil I – Die neuen Pflegegrade
In unserer Serie „Alles rund um die Pflegegrade“ geht es heute im ersten Teil um die neuen Pflegegrade und dem zugehörigen erneuerten Prüfverfahren.
Die neuen Pflegegrade
Seit dem 01.01.2017 wurden die bis dahin geltenden und bekannten Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 durch fünf neue sogenannte Pflegegrade ersetzt. Diese Pflegegrade dienen nun zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit einer Person. Die Änderung der Pflegestufen auf Pflegegrade wurde durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) durchgeführt und soll vor allem Demenzkranken zugute kommen. Den Betroffenen sollen durch die Änderungen die gleichen Pflegeleistungen zustehen wie körperlich erkrankten Personen. Zuvor hatten geistig erkrankte Menschen nur wenige oder gar keine Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Nun werden Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, mit geistiger Behinderung oder mit längerfristig psychischer Erkrankung je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in die neuen Pflegegrade eingeteilt.
Nachfolgend wird die Umwandlung der Pflegestufen in die entsprechenden Pflegegrade dargestellt.
Pflegestufe | Pflegegrad |
gab es bisher nicht | 1 |
Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 |
2 |
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 2 |
3 |
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 3 |
4 |
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 3 mit Härtefall |
5 |
Das Prüfverfahren
Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und andere Prüforganisationen überprüfen die Antragsteller persönlich auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit. Das neue Prüfverfahren wird „Neues Begutachtungsassessment (NBA)“ genannt. Es wird anhand eines sehr umfangreichen und komplexen Fragenkatalogs durchgeführt. Anschließend wird der Grad der Selbstständigkeit mithilfe eines Punktesystems eingestuft. Anhand des so entstandenen Gutachtens berät die jeweils zuständige Pflegekasse, ob und welchen Pflegegrad sie dem Betroffenen zuspricht.
Im zweiten Teil unserer Serie „Alles rund um die Pflegegrade“ geht es um das Prüfverfahren im Detail.