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Alles rund um die Pflegegrade – Teil II – Die Begutachtung

Alles rund um die Pflegegrade – Teil II – Die Begutachtung

In unserem zweiten Teil der Reihe „Alles rund um die Pflegegrade“ geht es heute im Detail über das neue Prüfverfahren NBA.

Die Begutachtung mit Punkten

Wie im ersten Teil unserer Serie bereits erwähnt, wird anhand des Gutachtens, das nach der Begutachtung von der Prüforganisation erstellt wird, von den Pflegekassen entschieden, ob und welchen Pflegegrad sie dem Betroffenen zuweisen. Je mehr Punkte der Begutachtete dabei erhalten hat, desto höher wird seine noch vorhandene Selbstständigkeit eingeschätzt. Und desto mehr Leistungen werden von der Pflegekasse genehmigt.

Nachfolgend werden die verschiedenen Pflegestufen mit den jeweiligen Punktebereichen dargestellt.

Pflegegrad Grad der Selbstständigkeit Punktebereich
1 Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit 12,5 bis unter 27 Punkte
2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit 27 bis unter 47,5 Punkte
3 Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit 47,5 bis unter 70 Punkte
4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit 70 bis 90 Punkte
5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung 90 bis 100 Punkte

Inhalte der Begutachtung

Während der Begutachtung wird der Begutachtete in sechs verschiedenen Segmenten auf seine Selbstständigkeit überprüft. Nachfolgend sind die verschiedenen Segmente und einige Beispiele aufgeführt.

  1. Mobilität (10 %)
    Treppensteigen, Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Fortbewegen innerhalb der eigenen Wohnung
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
    Örtliche und zeitliche Orientierung, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Personen aus dem familiären Umwelt
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
    Verbale Aggression, Antriebslosigkeit, depressive Stimmung, motorisch ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten
  4. Selbstversorgung (40 %)
    Ernährung, An- und Ausziehen, Zahnpflege, Körperpflege, Gesichtspflege
  5. Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder
    therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
    Medikamenteneinnahme, Injektionen, Messung und Deutung von Körperwerten, Verbandswechsel und Arztbesuche
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
    Interaktionen mit Personen aus dem direkten Umfeld, Interaktionen mit Personen außerhalb des direkten Umfeldes, Ruhen und Schlafen

Neben diesen sechs Segmenten gibt es noch zwei weitere Positionen – Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung. Diese werden jedoch nicht mit in die Bewertung aufgenommen. Sie sollen den späteren Pflegekräften lediglich dabei helfen, einen individuellen und passenden Pflegeplan auszuarbeiten.